Anmeldung zum Konfi-Unterricht

Nach dem Sommerferien geht’s wieder los

Wir bitten darum, die neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden für den Wulsdorfer Konfi-Unterricht

anzumelden. Gemeint sind die Geburtsjahrgänge von Mitte 2010 und bis Mitte 2011 (gewisse

Abweichungen sind kein Problem).

Ein Anmeldeformular bekommen Sie im Gemeindebüro bei der Dionysiuskirche. Sie finden es auch

auf unserer Internet-Seite: www.kirchengemeinde-wulsdorf.jimdo.com. Über das Formular hinaus

brauchen wir eine Kopie der Geburtsurkunde und, wenn Ihr Kind getauft ist, der Taufurkunde.

Im Gottesdienst am 3. September 2023 um 10 Uhr in der Martin-Luther-Kirche wollen wir die neuen Konfis

und ihre Eltern begrüßen. Dann werden auch Unterrichtsgruppen zusammengestellt.




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Anmeldeformular Konfi`s
ANMELDEFORMULAR Wulsdorf (Stand 2022).pd
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Konfirmandenarbeit in der Wulsdorfer Gemeinde

Konfirmandenunterricht?

Der Konfirmandenunterricht ist ein Kind der Reformation. Martin Luther war es wichtig, dass jeder Christenmensch über seinen Glauben Bescheid wissen und darüber Auskunft geben kann. Zwar ist jeder Getaufte bereits Kind Gottes - und das von Anfang an. Dennoch bleibt die Aufgabe, in den Glauben hineinzuwachsen und hier mit Kopf, Herz und Hand heimisch zu werden. Damit dies gelingt gibt es zum einen die Paten und zum anderen den Konfirmandenunterricht.   

 

Wie läuft das hier?

Der Konfirmandenunterricht wird in Wulsdorf von den beiden lutherischen Kirchen, der Dionysiuskirche und der Martin-Luther-Kirche gemeinsam organisiert und durchgeführt. Er dauert zwei Jahre und ist eingeteilt in die Vorkonfirmandenzeit und die Hauptkonfirmandenzeit. Zu jeder Konfirmandenzeit gehört mindestens ein verbindliches Konfirmandenwochenende. 

 

Wann ist die richtige Zeit dafür?

Die richtige Zeit, mit dem Konfirmandenunterricht zu beginnen, ist mit dem vollendeten 12. Lebensjahr. Der Grund dafür ist weniger ein pädagogischer, als ein praktischer. Mit dem vollendeten 14 Lebensjahr wird man mit Gesetzeskraft religionsmündig, kann also selbst über die Religionszugehörigkeit entscheiden.

 

Und die Kosten?

Für den Konfirmandenunterricht werden Materialien benötigt. Je nachdem muss eine Bibel und / oder ein Konfirmandenkursbuch angeschafft werden. Welche Bibelausgabe benutzt wird, wird mit dem Unterrichtenden geklärt. Auch für das Wochenende fallen Kosten (bisher 37 Euro) an. Wer nachweisen kann, dass er diese Kosten nicht tragen kann, der wende sich bitte an seine Gemeinde, damit hier geholfen werden kann. 

 

Warum überhaupt?

Dazu lassen sich viele Gründe nennen – hier stehen erst einmal in aller Kürze drei. Als Erstes: Unser Glaube lebt vom Mitmachen. Und das geht nur, wenn man Ahnung hat. Das lässt sich ganz gut mit dem Führerschein vergleichen. Dabei lernt man im Straßenverkehr zurechtzukommen. Im Konfirmandenunterricht lernt man, wie das Leben gelingen kann Zum Zweiten. Die Konfirmation wird für das Patenamt benötigt. Der Pate oder die Patin soll Rede und Antwort stehen können, wenn das Patenkind fragt. Und deshalb ist es gut, Bescheid zu wissen. Zum Dritten: Jeder Konfirmand und jede Konfirmandin wird mit eigenem Segenswort unter den Segen Gottes gestellt. Er wird, wie man das früher gesagt hat, "eingesegnet". Und ist es nicht gut, den Weg ins Erwachsenwerden mit Gottes Segen zu gehen? 

 

Wie ist das mit der Anmeldung?

Angemeldet wird sich in den Gemeindebüros der jeweiligen Gemeinden. Die Büros sind jeweils dienstags und donnerstags von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Für Einige ist diese Zeit schwierig, weil sie da selbst arbeiten. Denen kann geholfen werden: Einfach den Anmeldebogen herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, in einen Briefumschlag stecken und in den Briefkasten des Pfarrbüros Blumenthaler Straße 15 oder Am Jedutenberg 2 werfen. Schon sind Sie dabei.

 

 



Konfirmandenordnung

 

Folgende Konfirmandenordnung haben die Kirchenvorstände der Dionysius- und der Martin-Luther-Gemeinde im Herbst 2012 beschlossen:

 

1. Der Konfirmandenunterricht kann in Wochenstunden, Konfirmandentagen und Konfirmandenwochenenden stattfinden. Die Teilnahme daran ist grundsätzlich verbindlich. Er beginnt in der Regel zu Anfang des Schuljahres für die Kinder des siebenten Schulbesuchsjahres und schließt im Regelfall mit der Konfirmation am Himmelfahrtstag des übernächsten Jahres und an einem anderen Sonntag ab. Aus organisatorischen Gründen kann der Termin abweichen. Der Unterricht umfasst insgesamt ca. 90 Unterrichtsstunden.

 

 2. Zu Beginn der Konfirmandenzeit werden alle Konfirmandinnen und Ihre Familien zu einem Begrüßungsgottesdienst mit gemeinsamen Abendmahl eingeladen. Die Konfirmanden und Konfirmandinnen sind während der Konfirmandenzeit zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen.

 

 3. Die Anmeldung der Konfirmanden und Konfirmandinnen zum Unterricht kann grundsätzlich jeder Zeit zurückgenommen werden, sowohl von den Eltern als auch von Seiten der Unterrichtenden. Die Unterrichtenden können die weitere Teilnahme eines Konfirmanden/ einer Konfirmandin ausschließen, wenn - die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit häufig versäumt worden ist, - das Verhalten des Konfirmanden / der Konfirmandin eine weitere Zusammenarbeit als nicht sinnvoll erscheinen lässt. Vor einem Ausschluss sucht der / die Unterrichtende das Gespräch mit dem Konfirmanden / der Konfirmandin und den Erziehungsberechtigten. Über den Ausschluss entscheidet das Pfarramt im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand und dem / der Unterrichtenden. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde bei der Superintendentin/ dem Superintendenten in Bremerhaven möglich.

 

4. Zu Beginn der Unterrichtsstunde wird die Anwesenheit der Konfirmanden und Konfirmandinnen überprüft. Die Eltern werden gebeten, bei Fehlen ihres Kindes eine Bescheinigung auszustellen.

 

5. Die Konfirmanden und Konfirmandinnen müssen während der Konfirmandenzeit an 25 Gottesdiensten teilnehmen. Die Teilnahme wird auf einem "Taschenkalender" vermerkt, den die Konfirmandinnen in ihrem Besitz haben und für den sie allein verantwortlich sind. Wir wünschen uns sehr, dass die Konfirmanden und Konfirmandinnen im Gottesdienst nicht allein gelassen werden, sondern die Möglichkeit haben, über die Inhalte mit den Eltern oder Großeltern ins Gespräch zu kommen. Wenn Eltern oder Großeltern gemeinsam mit ihren Kindern am Gottesdienst teilnehmen, wird die Teilnahme mit einem Doppelstempel belohnt.

 

6. Während der Konfirmandenzeit müssen die Konfirmanden und Konfirmandinnen das Vater Unser, die 10 Gebote, das Glaubensbekenntnis, und einen Psalm auswendig lernen.

 

7. Die Konfirmanden und Konfirmandinnen müssen folgende Arbeitsmaterialien zur Verfügung haben: Bibel, Schreibzeug, Unterrichtsmappen.

 

 8. In unseren Gemeinden ist an die Stelle der traditionellen Prüfung eine Konfirmanden-Vorstellung getreten.

 

 9. Die Konfirmandenzeit endet mit einem Konfirmationsgottesdienst, in dem die Konfirmandinnen die Tauferklärung der Eltern bestätigen und ihre Entscheidung, zur christlichen Gemeinde gehören zu wollen, zum Ausdruck bringen.

 

 10. Die bis dahin nicht getauften Konfirmanden und Konfirmandinnen werden spätestens in diesem Gottesdienst getauft.