Anmeldung zum Konfi-Unterricht
Nach dem Sommerferien geht’s wieder los
Wir bitten darum, die neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden für den Wulsdorfer Konfi-Unterricht
anzumelden. Gemeint sind die Geburtsjahrgänge von Mitte 2010 und bis Mitte 2011 (gewisse
Abweichungen sind kein Problem).
Ein Anmeldeformular bekommen Sie im Gemeindebüro bei der Dionysiuskirche. Sie finden es auch
auf unserer Internet-Seite: www.kirchengemeinde-wulsdorf.jimdo.com. Über das Formular hinaus
brauchen wir eine Kopie der Geburtsurkunde und, wenn Ihr Kind getauft ist, der Taufurkunde.
Im Gottesdienst am 3. September 2023 um 10 Uhr in der Martin-Luther-Kirche wollen wir die neuen Konfis
und ihre Eltern begrüßen. Dann werden auch Unterrichtsgruppen zusammengestellt.
Folgende Konfirmandenordnung haben die Kirchenvorstände der Dionysius- und der Martin-Luther-Gemeinde im Herbst 2012
beschlossen:
1. Der Konfirmandenunterricht kann in Wochenstunden, Konfirmandentagen und Konfirmandenwochenenden stattfinden. Die Teilnahme daran ist grundsätzlich
verbindlich. Er beginnt in der Regel zu Anfang des Schuljahres für die Kinder des siebenten Schulbesuchsjahres und schließt im Regelfall mit der Konfirmation am Himmelfahrtstag des übernächsten Jahres und an
einem anderen Sonntag ab. Aus organisatorischen Gründen kann der Termin abweichen. Der Unterricht umfasst insgesamt ca. 90 Unterrichtsstunden.
2. Zu Beginn der Konfirmandenzeit werden alle Konfirmandinnen und Ihre Familien zu einem Begrüßungsgottesdienst mit gemeinsamen Abendmahl
eingeladen. Die Konfirmanden und Konfirmandinnen sind während der Konfirmandenzeit zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen.
3. Die
Anmeldung der Konfirmanden und Konfirmandinnen zum Unterricht kann grundsätzlich jeder Zeit zurückgenommen werden, sowohl von den Eltern als auch von Seiten der Unterrichtenden. Die
Unterrichtenden können die weitere Teilnahme eines Konfirmanden/ einer Konfirmandin ausschließen, wenn - die Teilnahme an der Konfirmandenarbeit häufig versäumt worden ist, - das Verhalten des
Konfirmanden / der Konfirmandin eine weitere Zusammenarbeit als nicht sinnvoll erscheinen
lässt. Vor einem Ausschluss sucht der / die Unterrichtende das Gespräch mit dem Konfirmanden / der Konfirmandin und den Erziehungsberechtigten. Über den Ausschluss entscheidet das Pfarramt im
Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand und dem / der Unterrichtenden. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde bei der Superintendentin/ dem Superintendenten in Bremerhaven möglich.
4. Zu Beginn der Unterrichtsstunde wird die Anwesenheit der Konfirmanden und Konfirmandinnen überprüft. Die Eltern werden gebeten, bei Fehlen ihres Kindes eine Bescheinigung
auszustellen.
5. Die Konfirmanden und Konfirmandinnen müssen während der Konfirmandenzeit an 25 Gottesdiensten teilnehmen. Die Teilnahme wird auf einem "Taschenkalender" vermerkt, den die
Konfirmandinnen in ihrem Besitz haben und für den sie allein verantwortlich sind. Wir wünschen uns sehr, dass die Konfirmanden und Konfirmandinnen im Gottesdienst nicht allein gelassen werden,
sondern die Möglichkeit haben, über die Inhalte mit den Eltern oder Großeltern ins Gespräch zu kommen. Wenn Eltern oder Großeltern gemeinsam mit ihren Kindern am Gottesdienst teilnehmen, wird die
Teilnahme mit einem Doppelstempel belohnt.
6. Während der Konfirmandenzeit müssen die Konfirmanden und Konfirmandinnen das Vater Unser, die 10 Gebote, das Glaubensbekenntnis, und einen Psalm auswendig lernen.
7. Die Konfirmanden und Konfirmandinnen müssen folgende Arbeitsmaterialien zur Verfügung haben: Bibel, Schreibzeug, Unterrichtsmappen.
8. In unseren Gemeinden ist an die Stelle der traditionellen Prüfung eine Konfirmanden-Vorstellung getreten.
9. Die Konfirmandenzeit endet mit einem Konfirmationsgottesdienst, in dem die Konfirmandinnen die Tauferklärung der Eltern bestätigen und ihre Entscheidung, zur christlichen
Gemeinde gehören zu wollen, zum Ausdruck bringen.
10. Die bis dahin nicht getauften Konfirmanden und Konfirmandinnen werden spätestens in diesem Gottesdienst getauft.